Fakultät Medien

Im Gebäude der Medien-Fakultät konzentriert sich die komplette Fakultät mit Hörsälen, Laboren + Studios, alle mit modernster Technik ausgestattet, sowie Büros.

Praktikantenamt

Für alle Fragen zum Praxissemester ist das Praktikantenamt zuständig. Der Leiter des Praktikantenamts ist Prof. Dr. Frank Habann. Für formale Fragen, zum Beispiel zur Anmeldung des Praxissemesters, steht das Sekretariat des jeweiligen Studiengangs zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zu den Ausbildungszielen des Praxissemesters sowie alle zentralen Unterlagen und Formulare (Praktikumsvertrag, Hinweise zum Praxisbericht etc.) finden sich im Bereich Informationsmaterial des Praktikantenamts. Wenn sie unsicher sind, ob ihr Praktikum wenigstens eins der Ziele erfüllt, Prof. Habann kontaktieren.

Was ist vor Antritt des Praktikums zu beachten?

  • WICHTIG: Eine Kopie des Praktikumsvertrags nur im zuständigen Sekretariat abgeben (nicht bei Prof. Habann) oder per E-Mail senden (Matrikelnummer nicht vergessen!).  Mehr ist zu Beginn nicht zu tun.
  • Manche Unternehmen benötigen eine Bestätigung, dass es sich bei dem Praxissemester um ein Pflichtpraktikum handelt. Diese Bestätigung stellt das zuständige Sekretariat aus.
  • Das Praktikum muss nicht 1:1 der Semesterzeit entsprechen. Ratsam ist, dass es aber mit Beginn der nächsten Vorlesungszeit endet, damit sie noch genug Zeit für den Bericht haben. Wenn das in einem Praktikum nicht machbar ist, bitte Prof. Habann kontaktieren.

Was ist nach dem Praktikum zu beachten?

  • Nach dem Praktikum muss der Praxisbericht normalerweise zügig nach dem nächsten Vorlesungsbeginn auf MI-Practix hochgeladen werden. SONDERREGELUNG für das SS 2024!: per Email an frank.habann@hs-offenburg.de  bis 08.04.
  • Die Abgabefrist für die Praktikumsberichte der Medien-Fakultät aus dem Wintersemester 23/24  endet vier Wochen nach Vorlesungsbeginn im SS 24 , das heißt am 08.04.24 um 24:00 Uhr. Andere Fristen dazu an der Hochschule haben keine Gültigkeit für die Fakultät Medien. Wenn vom Unternehmen gesperrt, Bericht nur per E-Mail ODER gedruckt ins Postfach an Prof. Habann.
  • Diese Frist gilt auch für die Abgabe des Praktikumszeugnisses (in Kopie) im zuständigen Sekretariat. Sollte das Zeugnis auf Seiten des Unternehmens nicht fristgerecht erstellt werden können, ist vorläufig eine einfache Praktikumsbestätigung (mit Angabe des Zeitraums) abzugeben. Das Zeugnis kann dann nachgereicht werden, auch nach der Frist.